41Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Kundeninformationen und Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Norbert Bokel
GmbH (nachfolgend Marbo Werbung genannt) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend Auf-
traggeber genannt), die im Online-Shop von Marbo Werbung Waren kaufen. Vorschriften, die den Verkauf an
Verbraucher betreffen, sind somit unwirksam. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen ab-
weichende Bedingungen werden von Marbo Werbung nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, Waren zu kaufen.
(2) Nach Eingabe seiner Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons gibt der Auftraggeber ein verbindli –
ches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des
Angebots des Auftraggebers erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen.
(4) Angebote, die Marbo Werbung dem Auftraggeber auf seine Anfrage schriftlich oder mündlich unterbreitet,
haben eine Gültigkeit von sechs Wochen. Danach muss der Auftraggeber ein neues Angebot einholen. Abwei-
chende Regelungen bedürfen der Schriftform.
(5) Marbo Werbung behält sich das Recht vor, Druckaufträge abzulehnen, deren Inhalte gegen geltendes Recht
verstoßen oder moralisch verwerflich z.B. pornografisch, menschenverachtend, rassistisch, faschistisch oder
gewaltverherrlichend sind oder einen solchen Hintergrund haben.
(6) Marbo Werbung betreibt über seinen Online-Shop gewerblichen Handel. Verträge werden von Marbo Wer-
bung ausschliesslich mit Geschäftskunden, also nicht mit Personen wie in § 13 BGB definiert, geschlossen und
schliesst ein Widerrufsrecht des Auftraggebers aus.

§ 3 Speicherung der Bestelldaten

Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von Marbo
Werbung gespeichert. Marbo Werbung schickt die AGB dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber kann diese auch
nach Vertragsschluss jederzeit über die Webseite von Marbo Werbung aufrufen. Als registrierter Kunde kann der
Auftraggeber auf seine vorigen Bestellungen über den Login-Bereich (Kundenkonto) zugreifen.

§ 4 Korrekturmöglichkeiten

Der Auftraggeber kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen.
Marbo Werbung informiert den Auftraggeber auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrektur-
möglichkeiten. Der Auftraggeber kann den Bestellprozess auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters
komplett beenden. Die auf den Server von Marbo Werbung hochgeladenen Daten können nur dann noch ver-
ändert oder ausgetauscht werden, wenn der Druckauftrag noch nicht in die Weiterverarbeitung geleitet wurde.

§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auf-
traggebers erstellt. Marbo Werbung hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber versichert, dass er
geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und
Bildmaterial) besitzt. Der Auftraggeber stellt Marbo Werbung von den Ansprüchen Dritter frei, die daraus resul-
tieren, dass Schutz- oder Urheberrechte Dritter durch die Produktion oder Verwendung der in Auftrag gegebe-
nen Drucksachen verletzt werden oder dass die Drucksachen wettbewerbswidrige Inhalte enthalten oder gegen
die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat vertragsgemäß die gelieferten Daten zu prüfen. Der Datenein-
gang gilt bis 12.00 Uhr eines Werktages. Treffen Daten nach 12.00 Uhr ein, wird der Dateneingang dem nächsten
Werktag zugerechnet. Die Druckfreigabe wird durch den Auftraggeber i.d.R. durch eine unterzeichnete Vorlage
oder E-Mail erteilt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es
sich nicht um Fehler handelt, die erst während des Fertigungsvorgangs bzw. der Produktionszeit entstanden
sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Marbo Werbung. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zuveräußern. Er tritt bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Forderungen von Marbo Werbung bzw. entsprechend
dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwach-
sen. Marbo Werbung nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Marbo Werbung behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auf-
traggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die von Marbo Werbung zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbe-
sondere Daten, Druckplatten, Stanz- und Prägewerkzeuge bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden,
Eigentum von Marbo Werbung und werden nicht ausgeliefert.

§ 7 Anzeige von Mängeln

Der Auftraggeber hat einen Mangel unverzüglich nach Ablieferung der Ware durch Marbo Werbung anzuzeigen.
Kommt der Auftraggeber der Anzeigepflicht nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich
um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Beanstandungen sind dann nicht
berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung der Anleitungen zur
Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Die Standskizzen werden jedem Kunden grundsätzlich beim
jeweiligen Artikel zugänglich gemacht. Eine unberechtigte Beanstandung liegt insbesondere bei fehlerhaften
oder für die Belichtung unzureichenden Druckdaten (z.B. Daten mit RGB-Farbraum, geringer Bildauflösung, fal-
sche Dokumentformate oder Formatangaben) vor. Word-Dateien, Powerpoint-Dateien o. ä. für die Belichtung
ungeeignete Dateiformate müssen eigenständig in PDF-Dateien umgewandelt werden. Bei einer nachträgli-
chen Datenumwandlung in PDF-Dateien können Farbunterschiede auftreten, wofür nach Druckfreigabe keine
Haftung übernommen wird.

§ 8 Gewährleistungsansprüche, Verjährung

Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lie-
ferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige
Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht bean-
standet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Marbo Werbung haftet
für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist Marbo Werbung von seiner Haftung befreit, wenn er seine
Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Die Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der
Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadens-
ersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die Marbo Werbung arglistig verschweigt, und Ansprüche aus einer
Garantie, die Marbo Werbung für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ebenfalls ausgenommen ist
der Rückgriffsanspruch des Auftraggebers nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Marbo Werbung schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertrags-
wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien
oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungs-
gehilfen und der gesetzlichen Vertreter von Marbo Werbung. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört ins-
besondere die Pflicht, dem Auftraggeber die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen.
Weiterhin hat Marbo Werbung dem Auftraggeber die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so
haftet Marbo Werbung nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter-
zuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Druckdaten, welche in einem der Onlineangebote von Marbo Werbung gestaltet und erstellt wurden, erteilt
der Auftraggeber bereits vor Abschluss der Bestellung seine rechtsverbindliche Produktionsfreigabe. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt,
die erst während des Fertigungsvorgangs bzw. der Produktionszeit entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

§ 10 Preise, Mengendifferenzen

Die Fertigungsdauer ist produktbezogen und online einsehbar. Die im Angebot von Marbo Werbung genannten
Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Alle Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Aus produktions- und fertigungstechnischen
Gründen behält sich Marbo Werbung das Recht auf eine branchenübliche Über- bzw. Unterlieferung in Höhe
von max. 10% vor. Diese wird von Marbo Werbung entsprechend in Rechnung gestellt.

§ 11 Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse. Gegenüber Ansprüchen von Marbo Werbung kann der
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Marbo Werbung
stellt dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die Lieferung
nicht annimmt. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Mate-
rialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungs-
anspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Marbo Werbung Vorauszahlung und sofortige
Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren
zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen Marbo
Werbung auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Marbo Werbung behält sich das Recht vor,
vier Wochen nach nicht bezahlter Rechnung einen Mahnbescheid zu beantragen. Bereits erfolgte Lieferungen
können bei nicht geleisteter Zahlung jederzeit zurück gefordert werden.

§ 12 Versand und Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch einen Paketdienst oder eine Spedition. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditions-
bedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrückli –
chen, schriftlich übermittelten Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Die Produktionszeit bzw. der Fertigungsvorgang beginnt am Tag nach der Druckfreigabe bzw. dem Zahlungsein-
gang. Liefertermine werden im Online-Angebot bei den einzelnen Produkten vorgeschlagen und sind auf Basis
der Vetragsbedingungen verbindlich. Für Produkte, die nach einem schriftlichen Angebot geordert werden, gilt
der schriftlich bestätigte Liefertermin. Andere Liefertermine müssen mit dem Kundenberater abgesprochen und
schriftlich bestätigt werden. Werden Lieferungen vom Kunden nicht angenommen oder können mehrfach vom
Transportunternehmen insbesondere wegen falscher Adressangaben nicht zugestellt werden, wird die Ware
automatisch an uns retourniert. Eine wiederholte Anlieferung wird dann zusätzlich berechnet.

§ 13 Verwahrung, Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Für eine Versicherung der genannten
Gegenstände oder Daten hat Marbo Werbung bei Bedarf selbst zu sorgen.

§ 14 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geschäftssitz von Marbo Werbung,
wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

 

MARBO-WERBUNG Norbert Bokel GmbH · Postfach 21 06 · D-59531 Lippstadt · Bad Waldliesborn · Seilerweg 5-7 · D-59556 Lippstadt
Registergericht Paderborn HRB 5619 · Geschäftsführerin: Petra Becker-Tod · USt-IdNr. DE811720027
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